Unser Büro befindet sich im Eingangsbereich des Marienhaus Klinikums Hetzelstift Neustadt/Weinstraße.
Der ambulante Dienst des Marienhaus Klinikums Hetzelstift bietet Ihnen umfassende Hilfen für die Pflege zuhause. Bei Bedarf mehrmals am Tag, sieben Tage in der Woche, an Sonn- und Feiertagen und in Notfällen auch nachts
Freundlich, christlich und kompetent Unser Angebot orientiert sich an Ihrer Lebenssituation und Ihrem Hilfebedarf. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen finden wir Lösungen, vermitteln Ihnen weiterführende Hilfen und arbeiten eng mit Ihrem Hausarzt und Facharzt zusammen. Gemeinsam mit Ihnen nutzen wir die Möglichkeiten, die die Pflegeversicherung für Sie bereithält.
Unser Leistungsspektrum im Überblick
§36 SGB Xl Pflegesachleistung Unterstützung bei der Grundpflege, Mobilität, Ernährung sowie Ausscheidung.
§45b SGB Xl Entlastungsleistung Hauswirtschaftliche Verrichtungen wie z. B. Grundreinigung des Wohnumfeldes, Wäschepflege, Einkaufen, Betten beziehen, Botengänge. Betreuung wie beispielsweise Spazierengehen, Gespräche, Lesen, Spiele spielen, Begleitung zu Aktivitäten etc.
§39 SGB Xl Verhinderungspflege Bei vorübergehender Verhinderung Ihrer Pflegeperson, wie z. B. Urlaub, Krankheit, Termine ö. ä. kann die Ersatzpflege in Anspruch genommen werden. Für einen begrenzten Zeitraum wird die pflegerische Versorgung in der häuslichen Umgebung übernommen.
§37.3 SGB Xl Pflegeberatung Die Beratungseinsätze in der Häuslichkeit dienen zur Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege.
§45 SGB Xl Pflegekurse Die Schulungen vermitteln know-how in der Pflege und von pflegenden Angehörigen kostenlos genutzt werden Leistungsbeschreibung Häusliche Krankenpflege
§37.2 Behandlungspflege Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die ärztlich verordnet werden müssen und von der Krankenkasse übernommen werden. Z. B. Verabreichen von Injektionen, Wundversorgungen, Medikamentenmanagement, Katheterpflege, Blutdruckmessung, Blutzuckerkontrolle, Stomaversorgung, enterale und parenterale Ernährung, Atemtherapie, Kompressionsstrümpfe und -verbände
§37.1 Krankenhausvermeidungspflege Bei einem nicht vorhandenen Pflegegrad kann die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung ärztlich verordnet werden, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen.