Praxisanleitende sind zentrale Bezugspersonen für Auszubildende in den verschiedenen Berufen im Gesundheitswesen. Durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation und regelmäßigen Fortbildungen besitzen sie die Qualifikation Auszubildende, sowie Teilnehmende im Anerkennungsverfahren während ihrer praktischen Ausbildung zu begleiten und zu fördern, sie tragen maßgeblich zur Sicherung einer hohen Pflegequalität bei. Die Aufgaben und Anforderungen an Praxisanleitende sind im Pflegeberufegesetz(PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung(PflAPrV) geregelt.
Ihre Aufgaben beinhalten geplante, strukturierte und dokumentierte Anleitungen und die Begleitung der Auszubildenden in den verschiedenen Bereichen. Sie führen sie schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung beruflicher Aufgaben heran, planen und gestalten praktische Ausbildungseinheiten anhand des Ausbildungsplans und fördern dabei die Entwicklung beruflicher und gesetzlich geforderten Kompetenzen. Zudem unterstützen sie die Auszubildenden beim Erwerb von Fachkompetenzen und Fertigkeiten, vermitteln Methoden für selbstorganisiertes Lernen und geben regelmäßig Feedback zum Lernstand. Unter anderem sind sie das Bindeglied zwischen Theorie und Praxis. Praxisanleitende helfen das in der Pflegeschule oder Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden.
Durch die Mitwirkung im Prüfungsgeschehen (Mitglieder im Prüfungsausschuss, Mitwirkung bei praktischen Prüfungen) sind sie an der Leistungsbeurteilung und Dokumentation der Ausbildungsverläufe beteiligt. Somit tragen sie zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität bei und halten regelmäßigen Kontakt zum Bildungszentrum, um einen kontinuierlichen Austausch über Lernziele und Ausbildungsinhalte zu gewährleisten.
Sie arbeiten eng mit den Fachbereichsleitungen, den Pflegefachpersonen und im interprofessionellen Team zusammen, um ein gemeinsames Ausbildungsverständnis zu fördern und die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.
Praxisanleitende begleiten nicht nur Auszubildende in der generalistischen Ausbildung, sondern wirken aktuell in der Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegehilfe mit, die durch die generalistische Pflegefachassistenz ab 2027 abgelöst wird. Ebenfalls unterstützen die freigestellten Praxisanleiter internationale Pflegekräfte bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation und fördern die Integration in das deutsche Gesundheitssystem.